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Risiken aus Schätzungsbefugnis

Abwehrberatung gegen erhöhtes Steuerrisiko für Unternehmer durch Schätzungsbefugnis des Finanzamts aufgrund des BMF-Schreibens vom 14.11.2014 (GoBD)

 

In regelmäßigen Intervallen werden Unternehmen durch das Finanzamt geprüft. Das Risiko einer hohen Steuernachzahlung ist für die Unternehmerschaft durch die Anwendung eines BMF-Schreiben aus 2014 (BMF-IV A 4- S 0316/13/10003) substantiell gestiegen.

Das Vorgehen der Betriebsprüfer hat sich dahingehend verändert, dass ein sehr hohes Augenmerk auf die GoBD (Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff) gelegt wird.

Die Prüfung der Buchungsbelege, wie wir es aus der Vergangenheit kennen, hat für viele Steuerprüfer an Wichtigkeit verloren, wenn die „IT-Systeme und Prozesse“ im Finanzwesen des Unternehmens Schwächen im Sinne der GoBD aufweisen. Zeigt das Rechnungswesen oder die diesem vorgelagerten Systemen und Abläufe Schwächen im Sinne der Ordnungsmäßigkeit auf, drängen viele Betriebsprüfer sehr schnell in die Schätzungsbefugnis mit dem Ziel, eine hohe Steuernachzahlung aufgrund einer nicht GoBD-konformen Buchführung festzusetzen. In diesen Fällen liegen oft keine Fehler in der Buchführung vor; es wird trotzdem eine pauschale Steuernachzahlung durch das Finanzamt angestrebt.

Dieses latente Risiko besteht für alle Unternehmen, die Ihre Systeme und Abläufe in der Unternehmensorganisation nicht ordnungsgemäß aufgestellt sowie dokumentiert haben und ggf. durch ihren Steuerberater nicht umfangreich beraten werden.

Wir haben viel Praxiserfahrung, die Risiken aus laufenden Betriebsprüfungen erfolgreich abzuwehren. Unser komprimiertes Knowhow als Steuerberater, Rechtsanwalt und Prozess-/Organisationsberater setzen wir für Sie zur Vermeidung von nicht berechtigten Schätzungen des Finanzamts gezielt ein.

Darüber hinaus haben wir für Sie Lösungen, die dafür Sorge tragen, dass das Vorgehen des Finanzamts – eine pauschale Hinzuschätzung vorzunehmen – nicht durchsetzbar ist.

Die nächste Steuerprüfung kommt bestimmt. Verlieren Sie also keine Zeit und sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie als Experten sehr gerne federführend aber auch unterstützend zu Ihrem vertrauten Steuerberater:

 

  1. Abwehrberatung

– Berater in laufenden Betriebsprüfungen

– Einspruch- und Klageverfahren

 

  1. Präventivberatung

– Prozess-/Organisationsberater GoBD-konformes Finanz- u. Rechnungswesen

 

BMF-Schreiben vom 14.11.2014:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html