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Wir wurden als „Exzellenter Arbeitgeber 2022“ für unser Engagement rund um unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgezeichnet. Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe vergibt ein solches Siegel an Kanzleien, die ihren Beschäftigten ausgezeichnete Arbeitsbedingungen und Karrierechancen bieten. Wir sind stolz auf diese Anerkennung und bedanken uns.

Möchtest auch du bei uns beschäftigt sein? Dann melde dich gerne bei uns.

Wir gratulieren Andreas Hericks ganz herzlich zur bestandenen Fachprüfung „zertifizierter Berater für Online-Handel/E-Commerce (IFU/ISM gGmbH)“. Damit haben wir einen weiteren Steuerberater in unserem Team, der die Besonderheiten Online-Handel/E-Commerce kennt und unsere Kunden professionell begleiten kann.

Carolin Wagner aus dem DreamRobot-Team interviewte Tobias Meschede zu den Besonderheiten, die der Steuerberater in der Zusammenarbeit mit Online-Händlern zu berücksichtigen hat und welchen positiven Nutzen die Beraterqualifikation „zertifizierter Berater für Online-Handel/E-Commerce (IFU/ISM gGmbH) dabei spielt.

Das komplette Interview als auch das Best-Of Video zum Interview finden Sie unter https://www.dreamrobot.de/info/news/artikelansicht/meschede-wehmeier-mehr-als-eine-steuerkanzlei-582/

Auch in diesem Jahr haben wir die Voraussetzungen sehr schnell erfüllt und sind zur „Digitalen Kanzlei 2022“ ernannt worden.

Machen auch Sie mit und nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung für Ihr Unternehmen! Effizienzsteigerung, Risikominimierung und attraktiver Arbeitgeber durch digitale Prozesse in der Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Steuerberater Tobias Meschede ist zum zertifizierten Berater Online-Handel/E-Commerce (IFU/ISM gGmbH) ernannt worden. Mit dieser weiteren Fachqualifikation ist unsere sehr gute Expertise in der Beratung von Onlinehändlern sowie E-Commerce-relevanten Dienstleistungen bestätigt worden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen fachlichen oder auch organisatorischen Rat im Zusammenhang mit Webshops oder E-Commerce-Dienstleistungen benötigen. Der digitale Vertrieb und seine besonderen Herausforderungen wachsen und wir sind bestens vorbereitet.

Arbeitgeber haben über den 30.06.2021 hinaus bis Ende März 2022 die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Die Fristverlängerung führt jedoch nicht dazu, dass der Bonus von 1.500,00 € mehrfach ausbezahlt werden kann.

Für Rückfragen zum Thema Corona-Sonderzahlung können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der vertraglichen Gestaltung unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber gestellten Bedingungen.

Mit Fastdocs haben wir eine Lösung gefunden, unseren vorgelagerten Prozess in der Lohnbuchhaltung zu digitalisieren. Fastdocs automatisiert die Abfrage der Personalstammdaten und stellt diese anschließend für die Lohnabrechnung bereit. Eine vereinfachte und zeitsparende Alternative für unsere Mandanten zu den herkömmlichen Personalfragebögen.

Unter dem Link https://steuerberatung-mw.fastdocs.de/ kann der entsprechende Fragebogen sowohl vom Smartphone als auch am Tablet oder PC ausgewählt und ausgefüllt werden.

Durch die Zusammenarbeit mit Personio gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit dem Tool werden einzelne Prozesse im Bewerbermanagement und in der Personalverwaltung nachhaltig optimiert. Eine Schnittstellen-Lösung ermöglicht einen zeitsparenden und datenschutzkonformen Austausch der lohnrelevanten Daten zwischen Ihrem Unternehmen und uns.

Mit der Teilnahme an der Basiszertifizierung können wir Ihnen nun unterstützend zur Seite stehen. Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden. Wie bereits in der ersten und zweiten Phase der Überbrückungshilfe ist die Antragstellung nur in Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern möglich.

Wir beraten Sie gerne zu den Antragsvoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz.